Selbständige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) gegen die Risiken von Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit versichert, nicht jedoch gegen Arbeitslosigkeit. Leistungen der Agentur für Arbeit können jedoch unter Umständen aufgrund eines vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in Betracht kommen. Auskünfte hierzu erteilt die Agentur für Arbeit.
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