Dankeschön - ich nicht!
Das Einzige, auf was sich die Krankenkasse jetzt beruft, ist die Tatsache, dass in der jährlichen Überprüfung ein Feld zur Abfrage der Kapitalerträge und sonstigen Einnahmen enthalten ist.
Hallo
ich habe 2019 durch Kapitalerträge nachträglich den vollen Betragssatz als freiwillig Pflichtversicherter "nachträglich" zahlen müssen.
Nun habe ich nach 3 Jahren endlich den Widerspruch von der Krankenkasse bestätigt bekommen - ja dafür haben sie so lange gebraucht.
Die Klage möchte ich darauf stützen, dass ich bei Abschluss der Mitgliedschaft nie richtig informiert wurde und ich über einen langen Zeitraum informieren musste, dass es dieses Thema gibt, dass Selbstständige ab dem ersten Euro Kapitalvermögen sozialversicherungspflichtig sind - ich kenne auch niemanden in meinem Umfeld, der das weiß - Grund genug, ausreichend informiert zu werden.
Bei jeder Kleinigkeit muss ich alles unterschreiben und hier gibt es keine "Informationspflicht"?
Vielleicht gibt es noch weitere Ideen.
Dankeschön - ich nicht!
Das Einzige, auf was sich die Krankenkasse jetzt beruft, ist die Tatsache, dass in der jährlichen Überprüfung ein Feld zur Abfrage der Kapitalerträge und sonstigen Einnahmen enthalten ist.
Naja, im Antrag steht viel, unter anderem auch wieviel Kinder ich habe - das wäre genauso., wenn Selbstständige mit Kinder anders behandelt werden würden, als Angestellte. Tut für mich also nichts zur Sache, ob etwas im Antrage steht.
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