Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Kleinunternehmerregelung

2 Personen fragen sich das

Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer in Deutschland gilt bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € (Kleinunternehmerregelung).

In Österreich gilt diese bis zu einem Jahresumsatz von 35.000 €, wobei dort diese Grenze offensichtlich auch einmal in 5 Jahren überschritten werden darf.

Ist hierzulande eigentlich auch daran gedacht, die Kleinunternehmerregelung so zu reformieren, dass mehr als nur 22.000 € Jahresumsatz möglich sind ?

Michael Kirklies
Michael Kirklies
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Danke für die Stellungnahme ! Es bleibt aber leider dabei, dass die Österreichische Variante der Förderung von Kleinunternehmern erfreulich unterstützender aussieht. Denn im Bereich über 30.000 EUR lassen sich auch die Stundensätze schon einmal um 19 % reduzieren, ohne das Geschäft zu gefährden. Ab 22.000 EUR würde der Umsatz dagegen schlagartig auf unter 18.000 EUR fallen, wenn man die Preise gleich halten wollte. Bei den bestehenden Lebenshaltungskosten fragt man sich da schon, ob man das tun sollte. Das geht eigentlich nur, wenn der Partner "richtig" verdient.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Die Umsatzsteuer macht in Deutschland fast ein Viertel des gesamten Steueraufkommens von Bund und Ländern aus. Daher ist nicht zu erwarten, dass der deutsche Staat hier freiwillig auf einen Teil der Einnahmen verzichtet - erst recht nicht angesichts der aktuellen Haushaltskrise.

Allerdings muss man dem Staat auch zu Gute halten, dass bis 2019 die Grenze bei 17.500 Euro lag. Insofern gab es vor nicht allzu langer Zeit bereits eine Anpassung.

Nichtsdestotrotz wäre es berechtigt, wenigstens einen Ausgleich der jüngsten Inflation zu fordern und die Grenze auf 24.000 oder 25.000 zu erhöhen. Sonst ist das gewissermaßen eine Form der "kalten Progression".

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

In diese Frage ist Bewegung gekommen. Daher sollte man aufmerksam die Werdung des Jahressteuergesetzes 2024 beobachten, und insbesondere mögliche Änderungen der Paragraphen 19 und 20 des Umsatzsteuergesetzes.
Das Bundesfinanzministerium berichtet im August 2024 von den Vorschlägen der Expertenkommissionen „Bürgernahe Einkommensteuer“ und „Vereinfachte Unternehmensteuer“, die für Selbsständige einiges an Entlastung bringen könnten:
www.bundesfinanzministerium.de­/Content/D­…t-2024.pdf

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #