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Komme ich mit der Veranstaltung eines Retreats in den möglichen Bereich einer Scheinselbstständigkeit?

1 Person fragt sich das

Gemeinsam mit einem Kollegen (beide Freiberufler) plane ich mit einem Hotel ein BALANCE Retreat zu veranstalten.
Das Hotel:

  • stellt die Räumlichkeiten inkl. Behandlungsräume, Handtücher
  • macht Werbung für die Wochenenden
  • übernimmt die Verrechnung mit den Gästen

Wir:

  • machen ebenfalls Werbung in unseren Netzwerken
  • bringen unsere Materialien (außer Handtücher) selbst mit
  • gestalten und besprechen die Terminierung mit den Gästen
  • planen unsere Anwesenheit autark

Nun stellte der Hotelier die Frage, ob wir auf irgendeine Weise mit dem Thema Scheinselbstständigkeit in Konflikt kommen!?

Bei sog. Mietköchen wäre es wohl so...

Ich sehe hier keinerlei Zusammenhang.
Was meint Ihr?

Danke für jede hilfreiche Antwort!

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ich möchte vorausschicken, dass ich kein Jurist bin und Deine Frage nur aus meiner eigenen Beratererfahrung beurteile.

Grundsätzlich stellt sich m.E. hier die Frage, wer denn Veranstalter des Retreats ist. Ist es das Hotel und Ihr seid sozusagen Auftragnehmer des Hotels, könnte der Fall eintreten. Es hängt aber auch hier natürlich von Eurer konkreten Geschäftstätigkeit ab. Wenn Ihr - im Extremfall - ausschließlich für dieses Hotel, das Veranstalter ist, tätig würdet, läge u. U. die Gefahr der Scheinselbständigkeit nahe (mit all den Anmerkungen, die hier beim VGSD zu diesem Thema diskutiert werden).

Wenn Ihr aber dieses Retreat selbst veranstaltet und vom Hotel lediglich die Räume und ggf. Unterkunft und Verpflegung anmietet, seid Ihr ja die Veranstalter und in keinem - auch keinem scheinbaren - Abhängigkeitsverhältnis.

Mir ist nicht klar, warum sich der Hotelier um das Thema Gedanken macht? Mietköche sind ja etwas anderes. Sie arbeiten im Auftrag des Hoteliers vermutlich in seiner Hotelküche, ggf. zu restriktiv vorgegebenen Zeiten und u. U. sogar nach seinen Anweisungen bezüglich der Menüzusammenstellung. Aber das muss Euch nicht kümmern.

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