Hallo Tanja,
ich habe mal in zwei Steuerberaterungskanzleien gearbeitet. Damals waren die Preis noch ein wenig geringer ab das mit den 170,00 Euro kommt hin. Auch wenn du die Belege einscannst. Der Betrag würde nur ein wenig geringer sein, wenn du eine vorbereitete Buchhaltung abgeben würdest. Also alles bereits vorsortiert.
Hieß damals, das Kassenbuch ist fertiggeschrieben und die Belege nummeriert dahinter, die Bankauszüge werden vorgelegt mit den entsprechenden Belegen je Kontoauszug dahinter.
Das du deine Bewirtungsaufwendungen (also die Rechnungen) selbst mit den entsprechenden Informationen versiehst, ist gesetzlich vorgeschrieben; das darf der Steuerberater nicht machen. Auch deine Reisekostenabrechnung musst du selbst erstellen, der Steuerberater kann diese nur dahingehend kontrollieren ob sie korrekt ist bzw. dich beraten was günstiger für dich ist.
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