1. Einseitige Kündigungsregelungen vermeiden:
Häufig haben Kunden großzügige Kündigungsrechte, während Berater keine Möglichkeit zur Kündigung haben. Achte darauf, dass beide Seiten kündigen können, idealerweise mit angemessener Frist.
2. Gesetzliche Regelungen:
Ohne vertraglich festgelegte Kündigungsregelung kannst du einen befristeten Vertrag nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, z. B. wenn der Kunde nicht mitarbeitet. „Kein Interesse“ oder „Projekt gefällt mir nicht“ reicht dafür nicht aus.
3. Alternative Lösungen:
Falls eine Kündigungsregelung schwer durchsetzbar ist, solltest du auf kurze Projektlaufzeiten bestehen, z. B. drei Monate statt eines Jahres. Das bietet mehr Flexibilität.
4. Einfaches Nicht-Erbringen der Leistung vermeiden:
Leistungsverweigerung führt zum Vertragsbruch, wodurch der Kunde Schadenersatz verlangen kann.
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