Das hängt ein bisschen davon ab,
1. ob die beauftragte Person das ein bisschen nebenberuflich macht ober ob sie damit mehrere Tausend Euro pro Jahr verdient,
2. und ob sie das selbständig tut und nicht angestellt ist.
Grundsätzlich ist "Social Media Marketing" aber Bestandteil der KSK-pflichtigen publizistischen Arbeit, hier in Form von PR-Arbeit und Ähnlichem, zumindest nach Ansicht der KSK in ihrem Informationsblatt:
www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin…werber.pdf
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