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Künstlersozialkasse Nachforderungen bei verspätetem Eintritt

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen! Ich bin bereits seit einigen Jahren als Werbetreibende tätig. Nun habe ich erfahren, dass ich KSK meldepflichtig bin. Bisher dachte ich, meine Kunde zahlt für die Aufträge KSK, meine von mir beauftragten freien Kreativen zahlen KSK und ich als Vermittler (sozusagen Werbeagentur als Soloselbständige) muss nicht als dritte Instanz KSK zahlen.
Ich finde die KSK als solches eine gute Institution und hätte gar nichts dagegen Mitglied zu sein. Ich wusste nur nicht, dass ich in meiner beratenden Funktion, nicht nur Mitglied sei darf, sondern MUSS.

Meine Frage:
Fordert die KSK die Beiträge der letzten Jahre nach, wenn ich jetzt erst (Jahre später, wenngleich auf eigene Initiative) den Antrag einreiche?

Tama
Tama
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