Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Kurzfristige selbständige Tätigkeit (70 Tage Regelung)

2 Personen fragen sich das

Suche jemanden mit Erfahrung bzgl. einer kurzfristigen selbständigen Tätigkeit (max. 70 Tage)
Habe folgende Fragen:
Muss man diese bei der Rentenversicherung anmelden, wenn man unter der 70 Tage Grenze bleibt?
Kann ein (Hochschul-) Lehrer diese 70-Tage Regelung bei jährlichen Vorlesungen von weniger als 60 Tagen in Anspruch nehmen?
Darf man die Regelung in Anspruch nehmen, auch wenn man jedes Jahr das gleiche für 60 Tage lehrt?
Setzt die Rentenversicherung oder eine andere Behörde voraus, dass man auch Vorbereitungstage benötigt, selbst wenn man keine Vorbereitung braucht bzw. diese jeweils am Tag der Vorlesung vornimmt?
Kann man darüber hinaus 10 Tage für Beratungsmandate als selbständiger Unternehmensberater in Anspruch nehmen?
Kennt jemand einen kompetenten Renten- oder Steuerberater bzgl. dieser Fragen?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Franz
Franz
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

0 Antworten

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #