Wie ich deine Frage verstehe, geht es dir darum, für deinen finanziellen Ausfall (der durch das Freihalten der Arbeitszeit entstanden ist - da du für diese Zeit keine anderen Aufträge generiert hast) eine entsprechende Vergütung zu erhalten obwohl du ja, keine Arbeit geleistet hast.
In der Praxis kannst du dies bei Ärzten sehen. Sofern du einen Termin nicht wahrnimmst oder kurzfristig absagst musst du dafür aufkommen. Auch in anderen Branchen ist dies zunehmend die Norm. An deiner Stelle, würde ich mich an eine RA-Kanzlei wenden, um einen rechtssicheren Vertragsbestandteil zu erarbeiten bzw. einen entsprechenden Passus in deine AGB aufzunehmen.
Dein Anliegen ist durchaus legitim, da du ja einen Verdienstausfall zu verzeichnen hast, auch wenn keine konkrete Arbeitsleistung erbracht wurde. Im Prinzip verhält es sich hier genauso, wie in einem Arbeitsverhältnis. Man stellt seine Arbeitskraft zur Verfügung, ob der Arbeitgeber (Vertragspartner) diese abruft oder nicht ist seine Entscheidung und sein unternehmerisches Risiko.
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