Sofern der Minijob das einzige Angestelltenverhältnis ist, ist er einkommensteuerfrei und braucht auf der Steuererklärung nicht deklariert zu werden.
Der Arbeitgeber muss über das private Krankenversicherungsverhältnis informiert werden, denn dann zahlt er keine Krankenversicherungspauschale.
Die Beiträge an die PKV sind nicht berührt, wenn bereits Privatversicherte zusätzlich einen Minijob übernehmen, aber da sollte man vielleicht zur Sicherheit trotzdem noch mal bei der Versicherunge nachfragen.
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