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Minijob das Ende vieler Selbständiger?

1 Person fragt sich das

Einer meiner Auftraggebe soll laut Rentenprüfer meine Honorartätigkeit in einen Minijob abwandeln. Nachteil, ich kann künftig für diese Tätigkeit weder Fahrkosten, anfallende Versorgungspauschle etc. nicht mehr steuerlich geltend machen. Wenn das so weitergeht, müssen wohl viele Selbständige sich künftig mit 4 oder 5 Minijobs abfinden. Mein Auftraggeber steht hilfslos dem Rentenprüfer gegenüber. Alle Erklärungen, dass es bei mir sich nicht um eine Scheinselbständigkeit handelt blieben erfolglos. Welche Möglichkeiten gäbe es denn noch?

Evelyn Günther
Evelyn Günther
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3 Antworten

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Das ist mE. der Vergleich zwischen „Äppel und Birnen“. Einen sog. Minijob kann man halt nicht vergleichen mit Selbständigkeit.
Das sind komplett verschiedene Dinge.

Als Selbständige bist du ohne Absicherung, weder für den Krankheitsfall, noch den Urlaubsfall, noch den Altersfall, noch den Fall auftragsschwacher Zeiten. Dafür hast du die Freiheit, zu entscheiden, wann, wo, wie du arbeitest, für wen und was und welche Aufträge du auch ablehnst wie auch deren Konditionen zu vereinbaren.
Du zahlst dafür deine gesamten Kosten wie auch Sozialkosten komplett selbst und musst selbst für Rücklagen ggf für Urlaub und Krankheit sorgen.
Im Gegenzug dafür bestimmt nicht dein Auftraggeber, wie und wo die Arbeit gemacht wird, sondern du. Du bist der „Boss“, der ansagt, was und wie geht, nicht der Auftraggeber.

Ganz und gar anders beim Minijob: da bist du lediglich Angestellte. Der Arbeitgeber sagt an, nicht du: wann wie was wo du arbeitest, warum so und nicht anders und vor allem: „gefälligst“. Das wäre nicht mehr meine Welt.

Dafür hast du volle Absicherung monetär: er zahlt ne Pauschalgebühr für Sozvers-kostenabgabe an die Minijobzentrale (Knappschaft), die nicht dir direkt zugerechnet werden, du aber von eigener Zahlung befreit bist (sofern du die bei Rente nicht freiwillig aufstockst) (damit auch wieder monetärer hoher Vorteil).
Du bekommst sogar (!!) im Urlaubsfalle, auch bei Krankheit (!!), Fortzahlung, und hast praktisch kein wirtschaftliches Risiko.

Vergleichen kann man beides halt nicht, da es komplett verschiedene Welten sind.

Iris Sch.
Iris Sch.
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Akzeptierte Antwort

Mehr als 1 Minjob ist jedenfalls nicht möglich und nicht erlaubt und daher keine Alternative. Das wird dann zusammengerechnet und entfällt auf jeden der Arbeitgeber anteilig die Soz-verspflicht.
Der Arbeitgeber/Auftraggeber kann Widerspruch und Klage gegen die Feststellung führen.
Vielleicht ist die Tätigkeit ja auch wie eine abhängige Arbeitnehmertätigkeit gestaltet gewesen (Weisungsabhängigkeit / Arbeiten im Betrieb des Arbeitgebers/ Auftraggebers nur statt im eigenen Büro und damit volle Eingliederung in die Orga des Arbeitgebers / etc.

Ggf mal überlegen, für diesen und andere Arbeitgeber künftig wie ein echter Selbständiger zu arbeiten und es umzugestalten.

Kerstin
Kerstin
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Akzeptierte Antwort

Bei der Feststellung der DRV kommt es darauf an, was lt. Prüfbericht zur Feststellung geführt hat, dass eine Scheinselbständigkeit vorgelegen hat. Wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind, wird es wohl dabei bleiben, dass dein Auftraggeber die entsprechenden SV Beiträge nachzahlen muss.
Doch dies muss nicht heißen, dass du in Zukunft keine Aufträge als Selbständiger ausführen kannst.

Ich würde dir empfehlen, zu einem RA zu gehen, der sich auf SV Recht spezialisiert hat und einen Mustervertrag ausarbeiten lassen. Diesen Vertrag kannst du bei der DRV einreichen und prüfen lassen, ob dieser zu einer Scheinselbständigkeit führt. Wenn dies verneint wird, kannst du diesen für zukünftige Verträge nutzen (genau so wie du ihn eingereicht hast). Dann muss unbedingt darauf geachtet werden, dass er auch so in der Praxis umgesetzt wird. Geschieht dies nicht, ist die DRV an ihre Aussage zum Vertrag nicht mehr gebunden.

Deinem Auftraggeber kann ich nur empfehlen, den Prüfbericht einem RA vorzulegen und ggf. Einspruch einzulegen. Doch ob dies von Erfolg gekrönt sein wird weiß ich nicht bzw. muss auch abgewogen werden, ob die Kosten die mit einem Einspruch verbunden sind wirklich den Nutzen aufwiegen.

Viel Glück in der Zukunft.

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