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Müssen private Vermieter E-Rechnungen annehmen und versenden?

1 Person fragt sich das

Auf der Eingangsseite: Alle Unternehmen sind verpflichtet ab 1.1.25 E-Rechnungen anzunehmen. Auch private Vermieter sind nach § 4 Ust Unternehmer.
Auf der Ausgangsseite: Sie sind m.E. befreit vom Versenden von E-Rechnungen, weil Vermietungseinkünfte nach § 4 Nr. 12 von der Umsatzsteuer befreit sind. Liege ich da richtig?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Das klingt für mich plausibel.

Vom Schreiben von E-Rechnungen sind umsatzsteuerfreie Leistungen ausgenommen, wenn der Grund der Umsatzsteuerbefreiung in § 4 Nummer 8 bis 29 UStG aufgeführt ist.

Im Entwurf des BMF-Schreibens heißt es unter Randziffer 14: "Die Regelungen zur verpflichtenden Verwendung von E-Rechnungen gelten genauso für ... Sie gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer ist, der ... ausschließlich steuerfreie Umsätze (z. B. Vermieter einer Wohnung) ausführt.

Tipp: Um Antworten auf spezielle Fragen wie diese gut einordnen zu können, empfehle ich zunächst unter www.vgsd.de­/beitrag-p­…link/66460 den FAQ mit den Antworten auf die häufigsten Fragen zur E-Rechnungspflicht zu lesen.

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