Sobald du ein Gewerbe hast (das unterscheidet sich von deiner freiberuflichen Tätigkeit) bist du quasi Zwangsmitglied in entweder HWK oder IHK. Kleines Beispiel, du hast eine Solaranlage und speist Strom ins Netz ein, hast das ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet, schon bist du Mitglied der örtlichen IHK.
Normalerweise gibt es bei IHKs aber Freibeträge, wenn du weniger als den Freibetrag mit deinem Gewerbe umsetzt, dann bist du zwar Mitglied, aber beitragsfrei. Das musst du halt nachschauen, ob du noch unter die Grenze fällst und das deiner IHK mitteilen. Ob du da überhaupt Mitglied sein willst oder Leistungen in Anspruch nimmst, ist völlig unerheblich, es ist, wie gesagt, einen Zwangsbeglückung.
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