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Muss ich in die IHK und Beiträge zahlen?

1 Person fragt sich das

Ich bin Freiberufler, nur im Nebenverdiest in geringem Umfang auch gewerblich tätig. Jetzt schickt mir die IHK eine Rechnung. Ich habe ihre Dienstleistungen noch nie in Anspruch genommen.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Sobald du ein Gewerbe hast (das unterscheidet sich von deiner freiberuflichen Tätigkeit) bist du quasi Zwangsmitglied in entweder HWK oder IHK. Kleines Beispiel, du hast eine Solaranlage und speist Strom ins Netz ein, hast das ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet, schon bist du Mitglied der örtlichen IHK.

Normalerweise gibt es bei IHKs aber Freibeträge, wenn du weniger als den Freibetrag mit deinem Gewerbe umsetzt, dann bist du zwar Mitglied, aber beitragsfrei. Das musst du halt nachschauen, ob du noch unter die Grenze fällst und das deiner IHK mitteilen. Ob du da überhaupt Mitglied sein willst oder Leistungen in Anspruch nimmst, ist völlig unerheblich, es ist, wie gesagt, einen Zwangsbeglückung.

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Akzeptierte Antwort

Spätestens wenn vom Finanzamtes ein Gewerbesteuer Messbescheid ergeht, erhebt die IHK Gebühren. Leider unabhängig davon, ob man eine Leistung in Anspruch genommen hat oder nicht.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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