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Nachzahlung GKV Beiträge in 2020 auch für Monate ohne Einkommen

1 Person fragt sich das

Im Corona Jahr 2020 hatte ich einige Monate lang kein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. In der Zeit bin ich von der PKV zur GKV gewechselt. Das ging wegen der kurzen Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Dann hatte ich 2 weitere Monate kein Einkommen, bis ich wieder einen selbständigen Job aufnahm. Mir geht es jetzt um diese 2 Monate.
Die GKV nimmt den Einkommensteuerbescheid und rechnet die Nachzahlung auf alle Monate. Auch auf die 2 Monate ohne Job. Ein Angestellter müsste hier nichts nachzahlen. Ich sehe da eine Ungleichbehandlung.

Muss ich das akzeptieren?
Ist eine unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Selbständigen bei den GKV Beiträgen rechtens?

Christian J
Christian J
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Puh, alles ein bisschen "verworren". Hast du die selbständige Tätigkeit aufgegeben? Das heißt also Gewerbe abgemeldet, abhängige Beschäftigung aufgenommen, dann diese beendet, zwei Monate ohne Einkommen und wieder ein neues Gewerbe angemeldet? Oder bestand die Gewerbeanmeldung / Selbständigkeit die ganze Zeit?

Auch ein Angestellter ohne Job müsste für diese Zeit als freiwilliges Mitglied Beiträge zahlen, wenn er nicht anderweitig pflichtversichert ist oder einen Anspruch auf Familienversicherung hat. Nachgehender Leistungsanspruch wäre max. 1 Monat möglich.

Zwecks Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen verweise ich insbesondere auf § 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler.

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