Puh, alles ein bisschen "verworren". Hast du die selbständige Tätigkeit aufgegeben? Das heißt also Gewerbe abgemeldet, abhängige Beschäftigung aufgenommen, dann diese beendet, zwei Monate ohne Einkommen und wieder ein neues Gewerbe angemeldet? Oder bestand die Gewerbeanmeldung / Selbständigkeit die ganze Zeit?
Auch ein Angestellter ohne Job müsste für diese Zeit als freiwilliges Mitglied Beiträge zahlen, wenn er nicht anderweitig pflichtversichert ist oder einen Anspruch auf Familienversicherung hat. Nachgehender Leistungsanspruch wäre max. 1 Monat möglich.
Zwecks Zuordnung der beitragspflichtigen Einnahmen verweise ich insbesondere auf § 5 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler.
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