Hallo Josh,
ich habe mir auch mal die FAQ auf der Internetseite des Bundes dazu angesehen. Hier wird keinesfalls darauf verwiesen, dass der Umsatzrückgang ausschließlich auf die Coronakrise zurückzuführen sein muss. Andererseits wird unter dem Punkt "Was ist die Neustarthilfe 2022" folgende Aussage getroffen:
Mit der Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit in den Förderzeiträumen 1. Januar bis 31. März 2022 (erstes Quartal 2022) und/oder 1. April bis 30. Juni 2022 (zweites Quartal 2022) coronabedingt eingeschränkt ist.
Hier steht "... coronabedingt ..."; dies könnte als Aufhänger für dieses Schreiben dienen. Einer meiner Mandanten hatte zwar nicht ein solches Formular erhalten aber eine entsprechenden Anfrage der Landesbank. Da er nur mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat und dieser auf Einschränkungen durch die Coronapandemie auf seiner Internetseite hinwies, hatte er keine Probleme.
Ich habe aber auch eine Unterseite auf der Internetseite des Bundes gefunden, wo du direkt deine Anfrage hinschicken kannst. Vielleicht erhältst du ja von dort eine qualifizierte Antwort (Das Kontaktformular ist am Ende - mach es am besten schriftlich, dann hast du im Falle des Falles einen Nachweis). Hier der Link: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navig…ntakt.html
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