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Neustarthilfe 2022 Q2

3 Personen fragen sich das

Hallo zusammen,

ich hatte Neustarthilfe für das zweite Quartal 2022 im Mai 2022 beantragt.

Im Juli erhielt ich dann eine Anfrage der Bezirksregierung mit der Bitte eine Formular auszufüllen, in dem ich bestätige, dass meine Umsatzausfälle "ausschließlich auf Corona-bedingte Umstände zurückzuführen" sind. Wenn ich die Frage nicht mit 'Ja' beantworten könnte, würde man meinen Antrag ablehnen. Eine unrichtige Angabe wäre Subventionsbetrug.

Ich hatte dazu umgehend eine Antwort an die Bezirksregierung mit einigen Fragen geschickt, unter anderem wo denn definiert wäre, dass die Umstände "ausschließlich" sein müssen.
Ebenso eine mehrseitigen Erklärung, in der ich darstelle, dass meine Umsatzausfälle coronabedingt sind, eine Ausschließlichkeit aber unmöglich zu garantieren ist. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten, lediglich eine erneute Aufforderung, das Formular auszufüllen.

Auch eine Anfrage an den Support der Bezirksregierung wurde mit lediglich drei Zeilen beantwortet. Angeblich hätte jeder Antragssteller das Formular erhalten. Die Anforderung käme vom "Bund".

Für Q1 wurde bereits auch schon seitens der Bezirksregierung nachgefragt, da hat aber eine Begründung der Corona bedingten Umstände gerreicht. Auf "ausschließlich" wurde nicht bestanden.

Im Netz kann ich nichts dazu finden, in den FAQs existiert diese Anforderung nicht.
Hat denn jemand außer mir dieses Formular erhalten?

Viele Grüße

Josh Meyer
Josh Meyer
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Josh,

ich habe mir auch mal die FAQ auf der Internetseite des Bundes dazu angesehen. Hier wird keinesfalls darauf verwiesen, dass der Umsatzrückgang ausschließlich auf die Coronakrise zurückzuführen sein muss. Andererseits wird unter dem Punkt "Was ist die Neustarthilfe 2022" folgende Aussage getroffen:

Mit der Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit in den Förderzeiträumen 1. Januar bis 31. März 2022 (erstes Quartal 2022) und/oder 1. April bis 30. Juni 2022 (zweites Quartal 2022) coronabedingt eingeschränkt ist.

Hier steht "... coronabedingt ..."; dies könnte als Aufhänger für dieses Schreiben dienen. Einer meiner Mandanten hatte zwar nicht ein solches Formular erhalten aber eine entsprechenden Anfrage der Landesbank. Da er nur mit dem öffentlichen Dienst zu tun hat und dieser auf Einschränkungen durch die Coronapandemie auf seiner Internetseite hinwies, hatte er keine Probleme.

Ich habe aber auch eine Unterseite auf der Internetseite des Bundes gefunden, wo du direkt deine Anfrage hinschicken kannst. Vielleicht erhältst du ja von dort eine qualifizierte Antwort (Das Kontaktformular ist am Ende - mach es am besten schriftlich, dann hast du im Falle des Falles einen Nachweis). Hier der Link: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de­/UBH/Navig­…ntakt.html

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