Hallo Jürgen,
ja, das betrifft nicht nur Bayern sondern alle Bundesländer. Der Bund hat im Nachhinein noch Fragestellungen entwickelt (die du hier genannt hast) um zu überprüfen ob die seinerzeit geleistete Zahlung gerechtfertigt war.
Ich gebe dir aber Recht; nach meinem Rechtsgefühl, kann man eigentlich nicht "Vertragsbedingungen" im Nachhinein ändern und diese auch noch rückwirkend Geltung verschaffen. Es wäre interessant zu wissen, wie ein Gericht diesen Sachverhalt rechtlich einordnen würde.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden