Du hast geschrieben, dass es sich bei dir um Überbrückungshilfe handelt; dabei tritts aber nicht du direkt mit der Bewilligungsstelle in Kontakt sondern ausschließlich die sogen. prüfenden Dritte. Also, i. d. R. der Steuerberater. Der Schriftverkehr läuft über ein spezielles Portal zu dem nur der Steuerberater aber nicht du Zugriff hat.
In deinem Fall sind also die Emails der Bewilligungsstelle falsch zugestellt worden. Sie hätten an den deinen Steuerberater geschickt werden müssen, denn nur er kann das eigentliche Schreiben über seinen Zugang einsehen.
Hier wird wohl nur der Weg über eine Klage einzuschreiten sein; in der du dich dann auch die falsche Zustellung berufen kannst. Denn auch hier gilt, dass wenn Post nicht (auch wenn eine Email) an die falsche Person adressiert wird dies Post dann nie zugegangen ist.
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