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Neustarthilfe 2022 Schlussbescheid mit Rückzahlungsaufforderung

2 Personen fragen sich das

Hallo in die Runde,
heute habe ich einen Schlussbescheid erhalten mit der Ablehnung und Rückzahlung der vorläufigen Überbrückungshilfe. Begründung ähnlich wie bei dir, dass ich mich auf 4 Rückfragen nicht gemeldet hätte.
Ich hatte tatsächlich in ca 3-wöchigen Abständen vier Emailanfragen. "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
zu Ihrem Antrag auf Neustarthilfe 2022 mit der Antragsnummer...........gibt es im Antragsportal eine Nachfrage aus der Sachbearbeitung der zuständigen Bewilligungsstelle.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag ohne Ihre Antwort nicht vollständig bearbeiten können. Bitte antworten Sie innerhalb der Frist von 10 Tagen, ab Erhalt dieser E-Mail.
Die Anfrage finden Sie im Antragsportal im Reiter "Ihre aktuellen Nachrichten".
Jedes Mal fand ich jedoch keine Benachrichtigungen im Portal, woraufhin ich diese Emails als Phishing Mails abtat.
Ich war der Überzeugung, wenn das "echt" wäre, würde man mich postalisch anschreiben.
Nun hab ich wie du den "Salat" und soll die ganze Hilfe zurückzahlen.
Es kann doch nicht sein, dass man nur versucht über Email einen so wichtigen Prozess abzuwickeln und die Betroffenen nicht einen Brief postalisch zukommen lässt.

Wie soll ich nun vorgehen? In meinem Bescheid steht keine Möglichkeit des Widerspruchs, sondern nur der Klage.
Ich bin echt verzweifelt, weil a) ich nicht mit Absicht meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und b) ich eine Fördersumme zurückzahlen soll, die mir für diesen Zeitraum aber 100% zusteht wegen 100prozentigen Umsatzeinbruch.

Ramona St.
Ramona St.
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Du hast geschrieben, dass es sich bei dir um Überbrückungshilfe handelt; dabei tritts aber nicht du direkt mit der Bewilligungsstelle in Kontakt sondern ausschließlich die sogen. prüfenden Dritte. Also, i. d. R. der Steuerberater. Der Schriftverkehr läuft über ein spezielles Portal zu dem nur der Steuerberater aber nicht du Zugriff hat.

In deinem Fall sind also die Emails der Bewilligungsstelle falsch zugestellt worden. Sie hätten an den deinen Steuerberater geschickt werden müssen, denn nur er kann das eigentliche Schreiben über seinen Zugang einsehen.

Hier wird wohl nur der Weg über eine Klage einzuschreiten sein; in der du dich dann auch die falsche Zustellung berufen kannst. Denn auch hier gilt, dass wenn Post nicht (auch wenn eine Email) an die falsche Person adressiert wird dies Post dann nie zugegangen ist.

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Akzeptierte Antwort

Nicht gleich aber ähnlich wie bei mir.
Auf jeden Fall: mit weiteren Betroffenen vernetzen & Klage fristgerecht einreichen- mit Klageschrift folgt gesondert. Gewerkschaft und weitere Beratung in Anspruch nehmen. Falls Kohle: Anwältin nehmen.

Ari
Ari
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