Ich komme nicht aus Sachsen sondern aus Berlin. Doch ein Mandant von mir war auch davon betroffen, dass er detailliert nachweisen musste, dass er auch im 2. Quartal 2022 noch durch Corona beeinflusst Umsatzrückgänge zu verzeichnen hat.
Es gab noch eine zweite Nachfrage die wir auch mit Nachweisen belegen konnten. Er hat dann im Juli die Zahlung erhalten.
Ich gehe daher davon aus, dass hier unbedingt Geld eingespart werden soll und daher von den Antragsteller eine Nachweispflicht eingeführt wurde die diese vor die schwierige Aufgabe stellt, zu beweisen, dass Umsätze auf Grund von Corona nicht oder nur gering erzielt werden und nicht aufgrund von der Energiekrise und der Inflation.
Im Übrigen mein Mandant hatte seinen Antrag bereits Anfang April gestellt. Lt. Auskunft der IBB wurden diese Überprüfungen der Anträge auf Geheiß des Bundes durchgeführt und sollen nur stichprobenartig vorgenommen worden sein.
In deinem Fall habe ich das Gefühl, dass es eher systematisch erfolgte. Ich glaube nicht das du Erfolg haben wirst. Ich weiß ja nicht in welcher Branche du tätig bist, bei meinem Mandanten, der fast ausschließlich mit dem öffentlichen Dienst zusammenarbeitet, konnte anhand einer Verlautbarung der LHK nachgewiesen werden, dass Coronabedingt Auszahlungen für geleistete Dienste stark verzögert geleistet werden. Wenn du so etwas nicht hast, wird ein Widerspruch wohl nicht von Erfolg gekrönt sein.
Ich, an deiner Stelle würde keine Energie und Geld in dieses Abenteuer stecken. Denn, auch wenn du es machst; dann dauert dies alles Monate und falls du Glück haben solltest wirst du mit einer Zahlung erst im nächsten Jahr rechnen können. Bis dahin musst du eine andere Lösung gefunden haben um dein Unternehmen weiter am Leben zu erhalten. Investiere lieber die Energie und dein Geld darin.
Ich wünsche dir viel Glück.
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