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Notwendiges Betriebsvermögen seit ich Witwe bin und Wohnhaus mit Arbeitszimmer allein besitze?

1 Person fragt sich das

Wie kann ich herausfinden, ob mein Arbeitszimmer als notwendiges Betriebsvermögen gezählt wird seit ich nur noch Autorin (freiberuflich, Künstlersozialkasse) und nicht mehr angestellt bin als Arbeitnehmerin mit Arbeitszimmer (Religionslehrerin)? Seit 2021 bin ich Witwe geworden und besitze alleine EFH in dem auch ein Arbeitszimmer war.

Probleme könnte eine Veränderung ergeben wenn ich meinen Betrieb aufgebe an diesem Platz, weil dann ein Betrag X evtl. mit Wertsteigerung für das "notwendige Betriebsvermögen" ansetzt und dieses versteuert werden muss?

Danke für eine Antwort oder einen Tipp, wen ich fragen kann. Herzliche Grüße Annette

Annette Heizmann
Annette Heizmann
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Annette, frag deinen Steuerberater, der weiß das. Solltest Du Deine Steuererklärung selbst erstellten, musst Du prüfen, ob Du Aufwendungen hierfür in der Anlage EÜR geltend gemacht hast

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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