Hä? Hattest du denn schon eine Rechnung dafür gestellt, die er bezahlt hat? Die Rechte sollten normalerweise in der Endabrechnung einzeln ausgewiesen sein. So lange die Rechnung nicht bezahlt ist, hat er auch kein Recht auf Nutzung. Da brauchst du nichts "zurückziehen". Wenn er sie dann doch nutzt, kannst du klagen.
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