Genau, also die Mitversicherung von Ihnen als Familienangehöriger (Ehepartner) in der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Frau. Da sind aber auch einige Voraussetzungen zu erfüllen, siehe § 10 SGB V, u.a. keine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit (mehr) und natürlich das zulässige Gesamteinkommen...
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