Hi - danke für den Kommentar, Christian.
Ich glaube aber nicht, dass ich einen Denkfehler habe bzw. genau das würde ich gerne eruieren. Die Befreiung der Umsatzsteuer für eigenverbrauchten Strom aus der Solaranlage gilt für den Betreiber der Anlage - aber nur, wenn dieser nicht eh umsatzsteuerpflichtig ist (was ich als soloselbstständige Einzelunternehmerin bin). Es gibt keine Trennung zwischen der "Privatperson Stephanie" und der "Soloselbstständigen Stephanie"... M.E. funktioniert die Erleichterung nur für "echte" Privatpersonen. Leider gibt es keine Möglichkeit, das in den einschlägigen Veröffentlichungen zu ermitteln und Steuerberater sind häufig nicht im Thema.
Ob sich die Solaranlage überhaupt rechnet, steht auf einem anderen Blatt und hängt sehr stark von Invest, Verbrauch und persönlichem Profil ab. Wir haben sie fast komplett selbst gebaut und damit bei der Investitionssumme schon Pluspunkte:)
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