zu 1. mache ich generell nicht, da Inhalte geben Vertraulichkeitsvereinbarungen verstoßen können. Leistung abzeichnen bzw. bestätigen lassen muss reichen. Ergebnisse bleiben intern.
zu 2. ich schule Mitarbeiter beim Kunden und das Material ist mein Eigentum, welche ich dem Kunden lizenzpflichtig aber kostenfrei überlasse, nicht aber dem Vermittler.
zu 3. so pauschal ist das im Konflikt zur Forderung als Kaufmann auch im Wettbewerb stehen zu können. Leider haben Vermittler gerne solche wettbewerbswidrigen Klausen mit dem AG und damit sind konkretere Einschränkungen gegenüber dem AN häufig ein Streitfall.
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