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Rechnungsadresse Freiberufler

1 Person fragt sich das

Hallo,
ich bin Freiberufler im Bereich Grafikdesign.
Meine Frage ist, ob ich als Abesnder-Adresse auf meinen Rechnungen zwingend meine Privatadresse angeben muss, da ich von zu Hause arbeite, oder ob ich z.B. einen Dienst wie Postflex nutzen kann, die einen Impressumsdienst und Postweiterleitung anbieten.

Vielen Dank für die Hilfe
Jan

Jan
Jan
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Jan,

vielen Dank für Deine Frage! Vorab der Hinweis: Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle juristische Beratung.

1. Adresspflicht auf Rechnungen (§ 14 UStG)
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG muss eine Rechnung die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten. Die Anschrift muss so gestaltet sein, dass die Person bzw. das Unternehmen dort erreichbar ist und Post, insbesondere Behörden- und Gerichtsbriefe, zugestellt werden kann. Entscheidend ist, dass es sich um eine ladungsfähige Anschrift handelt, die für behördliche und geschäftliche Zwecke nachvollziehbar und zustellbar ist.

2. Handelsrechtliche Vorgaben (HGB)
Falls Du im Handelsregister eingetragen bist, fordert das HGB, dass sämtliche Geschäftsbriefe eine vollständige Anschrift enthalten, unter der das Unternehmen zu erreichen ist. In § 37a HGB wird dies als Pflichtangabe auf geschäftlichen Schreiben genannt. Da Du freiberuflich tätig bist, trifft das HGB in der Regel nur auf Dich zu, wenn Du freiwillig im Handelsregister eingetragen bist – andernfalls gelten vor allem die Regelungen des UStG.

3. Nutzung von Dienstleistern für Postweiterleitung und Impressum
Dienstleister wie Postflex bieten Impressumsdienste und Postweiterleitung an, die Deine Privatadresse schützen können. Grundsätzlich ist es möglich, eine solche Adresse zu verwenden, sofern sie den Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift genügt, also eine Zustellung an diese Adresse gewährleistet ist. In einigen Fällen kann dies jedoch von Finanzbehörden (besonders im Hinblick auch § 19 AO) oder anderen offiziellen Stellen als unzureichend angesehen werden, insbesondere wenn klar erkennbar ist, dass die Adresse keine unmittelbare Verbindung zu Deiner Geschäftstätigkeit hat.

Rein juristisch ist es also grundsätzlich möglich, eine Postweiterleitungsadresse wie die von Postflex zu nutzen, wenn die Anforderungen an eine ladungsfähige und zustellbare Anschrift erfüllt sind. Wichtig bleibt, dass im Bedarfsfall eine rechtzeitige Zustellung von behördlicher Post oder anderen offiziellen Schreiben an Dich gewährleistet ist.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir weiter!

Beste Grüße und viel Erfolg,
Andy

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