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Rechtliche Grundlge eines Netzwerks

1 Person fragt sich das

Wir (einige Ausbildungsinstitute und Einzelpersonen) treten gerade aus unserem Berufsverband aus, weil sich hier nichts mehr bewegt ausser der Mitgliedsbeitrag und möchten ein Netzwerk gründen mit einer Kreisorganisation, um unsere Ideen und unser Zusammenwirken selbst zu steuern.
Nun ist die Frage wie wir das machen können, ohne das wir gleich eine GbR sind, eine Netzwerkbankverbindung brauchen oder eine Rechtsform gründen müssen.

Andrea Kleinau
Andrea Kleinau
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Für rechtliche Fragen bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, aber wenn man sich zu einem Austausch trifft in Form des Netzwerkens, dann ist das doch noch lange keine GbR.

Eine GbR wäre man meines Erachtens erst dann, wenn man für ein Projekt in eine gemeinsame Haftung tritt. Aber Konkretes sollte man dann lieber einen Juristen fragen.

Ich selbst bin BWL-Trainer und ich wäre an einem Austausch interessiert, wenn es um Prüfungsvorbereitung von IHK-Lehrgängen geht. Ich baue derzeit eine digitale Prüfungsvorbereitung in Fächern des Rechnungswesens auf. Vielleicht kann man sich ja ergänzen.

Somit sollte man tatsächlich mal netzwerken.
Viele Grüße
Ingo Wupperfeld

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