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Rechtsschutzversicherung als Social Media Manager: Ist sie sinnvoll und als Betriebsausgabe absetzbar?

1 Person fragt sich das

Ich bin selbstständiger Social Media Manager und arbeite mit verschiedenen Influencern zusammen. Dabei kommt es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen, z. B. bei Vertragsstreitigkeiten oder Urheberrechtsfragen. Ist eine Rechtsschutzversicherung für diese Thematik sinnvoll, und kann ich die Kosten dafür als Betriebsausgabe steuerlich absetzen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Eine Firmenrechtschutzversicherung ist auch in deinem Fall durchaus sinnvoll, denn gerade im Urheberrecht als auch im Bereich des Datenschutzes (der dich ja auch betrifft) gibt es viel Rechtsprechung und auch der Einsatz von KI ist rechtlich nicht abschließend geregelt. Beachte aber beim Abschluss, dass diese Firmenrechtschutzversicherung auch das abdeckt was du versichern willst.
Es gibt eine Reihe von Standardversicherungen die im Endeffekt, dein Hauptgeschäft nicht abdecken sondern nur deine Nebengeschäft (hier ist gemeint, wenn du z. B. ein Problem mit deinem Telefonanbieter hast oder mit deinem Leasingvertrag für dein Kfz).

Abschließend, eine reine Firmenrechtschutzversicherung kannst du als Betriebsausgabe ansetzen, ansonsten - wie schon Alexander erwähnt hat - nur prozentual. Im übrigen, eine private Rechtschutzversicherung kannst du auch nicht als Sonderausgaben geltend machen, da diese keine Notwendigkeit darstellt (wie auch z. B. eine Kaskoversicherung für dein Kfz; auch hier kann man nur die Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben geltend machen).

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Akzeptierte Antwort

Eine Rechtsschutzversicherung ist als Betriebsausgabe abziehbar - allerdings nur der Teil, der dem Betrieb entspricht. Ist auch ein Privatrechtsschutz enthalten, muss der heraus gerechnet werden. Die 19% Versicherungssteuer hat zwar den gleichen Steuersatz wie die Mehrwertsteuer, ist aber keine Mehrwertsteuer, und kann daher nicht für den Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

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