Eine Firmenrechtschutzversicherung ist auch in deinem Fall durchaus sinnvoll, denn gerade im Urheberrecht als auch im Bereich des Datenschutzes (der dich ja auch betrifft) gibt es viel Rechtsprechung und auch der Einsatz von KI ist rechtlich nicht abschließend geregelt. Beachte aber beim Abschluss, dass diese Firmenrechtschutzversicherung auch das abdeckt was du versichern willst.
Es gibt eine Reihe von Standardversicherungen die im Endeffekt, dein Hauptgeschäft nicht abdecken sondern nur deine Nebengeschäft (hier ist gemeint, wenn du z. B. ein Problem mit deinem Telefonanbieter hast oder mit deinem Leasingvertrag für dein Kfz).
Abschließend, eine reine Firmenrechtschutzversicherung kannst du als Betriebsausgabe ansetzen, ansonsten - wie schon Alexander erwähnt hat - nur prozentual. Im übrigen, eine private Rechtschutzversicherung kannst du auch nicht als Sonderausgaben geltend machen, da diese keine Notwendigkeit darstellt (wie auch z. B. eine Kaskoversicherung für dein Kfz; auch hier kann man nur die Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben geltend machen).
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