Ursprünglich war die Hoffnung, dass die mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren dazu beitragen würde, Gerichtsverfahren zu vermeiden und den direkten Austausch von Argumenten zwischen den Beteiligten zu ermöglichen. Jedoch werden die Erwartungen nicht erfüllt. Die Videokonferenzen sind nur für die Darlegung zusätzlicher Sachverhalte vorgesehen und nicht für rechtliche Erörterungen. Trotz guter technischer Organisation werden die Videokonferenzen nicht persönlich durchgeführt. Außerdem können nur diejenigen teilnehmen, die den Widerspruch erhoben haben, was zu Problemen in komplexen Verhältnissen mit mehreren Beteiligten führen kann.
Die Experten wünschen sich mehr Fachlichkeit und die Möglichkeit, rechtliche Fragen zu klären. Grundsätzlich würden die beiden die mündliche Anhörung schätzen, fordern jedoch eine Überprüfung und Verbesserung der aktuellen Umsetzung durch die Verantwortlichen.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden