Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Renteneintritt, PKV-Beitrag höher als Rente, Wechsel in GKV eine Lösung?

3 Personen fragen sich das

Hallo, seit vielen Jahren bin sich selbstständig, ohne in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben. Meine private Altersvorsorge fiel einer Fehlinvestition zum Opfer. Darüber habe ich mich so geschämt, dass ich alles, was mit Rente und Vorsorge zu tun hatte, konsequent verdrängt habe.

Nun ist es so weit, diesen Monat steht der Rentenantrag an und es ist inzwischen Fakt, dass die Höhe meiner monatlichen Rente geringer ist als der Betrag des monatlichen PKV Beitrages. Und der PKV-Beitrag steigt alle 2-3 Jahre (dieses Jahr 10%).
Besteht eine Möglichkeit, in die GKV zu wechseln bzw. ist das überhaupt eine Lösung?

PS. Ich werde weiter selbstständig arbeiten, bis an mein Lebensende.

Romy Winter
Romy Winter
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Wenn du (weiter) hauptberuflich selbständig erwerbstätig bist, sehe ich hier kaum einen Weg. Selbst wenn du einen Ehegatten hättest (was ich nicht weiß), der Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, würde die hauptberufliche Selbständigkeit die beitragsfreie Familienversicherung ausschließen. Da du auch über 55 Jahre bist, ist es zudem noch schwerer in die GKV zu kommen, siehe § 6 Abs. 3a SGB V. Ein Weg wäre noch unter Ausnutzung des europäischen SV-Rechts, bspw. durch eine (parallele) Anstellung in einem anderen EU-Land und dadurch Pflichtversicherung im dortigen gesetzlichen Systems. Man müsste aber auch wissen, was du die letzten 5 Jahre so gemacht hast (immer selbständig, nirgends was anderes gemacht)? Wie lang bist du schon genau privat krankenversichert?

Ansonsten mal mit dem Jobcenter sprechen und schauen, weil du anscheinend hilfsbedürftig bist. Da kannst du auch einen KV/PV Zuschuss oder die Übernahme der Beiträge beantragen. Auch ein Versicherungstarifwechsel ist zu prüfen (anderer Tarif beim selben Versicherer oder Standard-/Basistarif).

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Hier bleibt auf jeden Fall erst mal, den (gesetzlichen) Basis-Tarif in der PKV zu nehmen, dann Antrag auf Bescheinigung des Rechtes auf den "Halben Basis-Tarif" beim Sozialamt der Gemeinde stellen (das erfordert nur eine einfache Einkommens-Prüfung) und dann gegebenenfalls noch Antrag auf Grundsicherung im Alter (Einkommensprüfung und Vermögensprüfung).
Damit werden dann Versicherungsbeiträge und einige andere lebensnotwendige Ausgaben (Heizkosten, laufende Kosten fürs Wohnen, einfacher Lebensunterhalt wie Bürgergeld etc.) von der Grundsicherung übernommen. Gibt es weitere Einkünfte, werden diese zwar zum Teil abgerechnet, aber dann gibt es eben ergänzendes Geld.
Das sollte die Bedrängnis zumindest mindern.

Ergänzend möchte ich durchaus noch darauf hinweisen, daß das Ganze natürlich bei Weitem nicht den sozialen Anspruch wie in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt - hier gilt dann tatsächlich ein dem Einkommen angepaßter Beitrag zu KV und PV (wie in der Bürgerversicherung vorgesehen aber nicht für alle verwirklicht) - , aber die wird den nicht langjährig gesetzlich Versicherten nach wie vor schlichtweg verweigert. Mit den bekannten "Begründungen", Ausreden, Diskriminierungen, "Bestrafungswünschen" und was den Politikern - und manchen anderen unsozialen Mitmenschen - da immer noch alles so einfällt.

Immerhin besser als nichts.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #