Tatsächlich sind Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei, weil sie als selbstständig gelten. Jedoch besagt das Sozialversicherungsrecht, dass Selbstständige, die lehrende Tätigkeiten ausüben, rentenversicherungspflichtig sind. Die Gründung einer GmbH ändert daran nichts. Die Rentenversicherung geht oft davon aus, dass dies ein Umgehungstatbestand ist.
Bei der Gründung einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft mit mehreren Gesellschaftern solltest du darauf achten, ausreichend angestellte Mitarbeitende zu haben. Es reicht nicht, lediglich einen Mitarbeiter für 460 Euro brutto einzustellen. Stattdessen müssen die Gesellschafter ein bestimmtes Gehaltsvolumen investieren, um von bestimmten Versicherungspflichten befreit zu sein.
Wichtig: Die Rechtsform einer GmbH bietet keinen Schutz vor der Rentenversicherungspflicht, wenn du eine lehrende Tätigkeit ausübst.
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