Oft werden die Begriffe "Rentenversicherungspflicht" und "Scheinselbständigkeit" verwechselt, obwohl sie eigentlich zwei getrennte Bereiche darstellen.
Scheinselbständigkeit trifft zu, wenn der der/die Auftraggeber/in und der/die Auftragnehmer/in in einem Auftragsverhältnis stehen und eine Prüfung ergibt, dass der/die Auftragnehmer/in nicht als selbstständig eingestuft wird. In diesem Fall muss der Auftraggebende die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das stellt aber kein wirtschaftliches Risiko für den Auftragnehmenden dar.
Im Gegensatz dazu geht es bei der Rentenversicherung um Selbstständige, die eigens gesetzlich geregelt und nicht von der Scheinselbständigkeit betroffen sind.
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