Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Rentenversicherung und Scheinselbstständigkeit: Was bedeuten diese Begriffe?

1 Person fragt sich das

Im Talk gestellte Frage
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Oft werden die Begriffe "Rentenversicherungspflicht" und "Scheinselbständigkeit" verwechselt, obwohl sie eigentlich zwei getrennte Bereiche darstellen.

Scheinselbständigkeit trifft zu, wenn der der/die Auftraggeber/in und der/die Auftragnehmer/in in einem Auftragsverhältnis stehen und eine Prüfung ergibt, dass der/die Auftragnehmer/in nicht als selbstständig eingestuft wird. In diesem Fall muss der Auftraggebende die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das stellt aber kein wirtschaftliches Risiko für den Auftragnehmenden dar.

Im Gegensatz dazu geht es bei der Rentenversicherung um Selbstständige, die eigens gesetzlich geregelt und nicht von der Scheinselbständigkeit betroffen sind.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Ausführliche Antwort des Experten

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #