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Rentenversicherungspflicht: Was ist ein wichtiges Merkmal, um als Lehrer/in eingestuft zu werden?

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Es wird zwischen Tätigkeiten unterschieden, bei denen Wissen oder Fertigkeiten vermittelt werden, und solchen, bei denen individuelle Probleme gelöst werden, wie es bei Beratenden der Fall ist. Die Art deiner Tätigkeit ist entscheidend.

Vermittelst du Wissen oder Fertigkeiten im weitesten Sinne, wird das als lehrende Tätigkeit angesehen. Im Gegensatz dazu wird die Arbeit der Berater als das Lösen individueller Probleme definiert, die akut aufgetreten sind. Hierbei geht es nicht darum, Lösungskompetenzen zu vermitteln, sondern Kunden verschiedene Handlungsalternativen anzubieten.

Ein Coach würde beispielsweise den Kunden beibringen, wie sie ihre Probleme selbst lösen können. Berater hingegen präsentieren lediglich Optionen.

Beratende können ihre Tätigkeiten als lehrende Tätigkeit einstufen, wenn sie Fortschritte erzielen möchten. Die Rentenversicherung betrachtet das als einen Lernprozess. Solange deine Tätigkeit in der Analysephase verbleibt, wird sie nicht als lehrend angesehen. In dieser Phase kannst du das Problem untersuchen, Statistiken analysieren, Persönlichkeitsanalysen durchführen und Konzepte erstellen, die du deinen Kunden vorlegst. Doch sobald du in die Implementierung und Begleitung der Maßnahmen einbezogen wirst, um Fortschritte zu überwachen, Rückschläge zu bewerten und die Geschäftsleitung zu beraten, wird dies als lehrende Tätigkeit angesehen. Dies führt zu Schwierigkeiten bei der Feststellung deines sozialversicherungsrechtlichen Status als Berater oder Beraterin.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Rentenversicherungspflicht für Trainer, Berater und Coaches

Mit Edit Frater

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