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Rentner als Selbständiger scheinselbständig

3 Personen fragen sich das

Als normaler Altersrentner bin ich noch als SoloSelbständiger tätig per Rechnungs-Aufträge. Zusätzlich habe ich noch Aufträge mit sozialversicherungspflichtiger Bezahlung als freier Mitarbeiter. Kann ich da als scheinselbständig eingestuft werden?

Thomas Lippmann
Thomas Lippmann
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hö? Sind freie Mitarbeiter nicht immer Selbstständige? Hab ich ja noch nie gehört, dass sozialversicherungspflichtig Angestellte als freie Mitarbeiter bezeichnet werden. Klingt zumindest so, als wärst du einfach angestellt. Grundsätzlich würde ich sagen, wenn du bei der gleichen Firma angestellt bist, für die du die freien Aufträge machst, würde ich als Prüfer aufmerksam werden und dann muss die Firma sicherlich nachweisen, warum du das nicht in der Anstellung hättest machen können beispielsweise über eine Stundenaufstockung. Da würde ich dann sowas sehen wollen wie "das war eine einmaliges großes Projekt, was nicht zu unserem Tagesgeschäft gehört und nicht im Haupttätigkeitsbereich liegt, für die X angestellt ist." Auch wenn diese Firma langfristig dein einziger Auftraggeber ist, spricht es für Scheinselbstständigkeit. Letztlich hängt es davon ab, ob du deine Aufträge wirklich selbstständig bearbeitest und ob du nachweisen kannst, unternehmerisch tätig zu sein.

Katja
Katja
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