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Rentner Berechnung der KK Beiträge bei Rentner und Auffüllbetrag

3 Personen fragen sich das

Hallo Zusammen,
Liebes VGSD Team
startet bitte mal eine Bundesweite Umfrage zum Auffüllbetrag der Krankenkassen, wie viele Rentner das betrifft, und die bezahlen zu den Abzügen für die Krankenkasse der Rentner noch zusätzlich weiter Beiträge zur KK weil, bei diesen Personenkreis die Rente unter 1.200 € liegt, und diese Rentner z.B als Selbstständige noch etwas dazu verdienen müssen, wie sonst nicht über die Runden kommen, die sind quasi doppelt in der KK versichert. Soviel mir bekannt ist, wurde der bei dieser Berechnung vom einem Mindestbeitrag von über (Mindestbemessungsgrundlage: 1.178,33 €) ausgegangen, wenn das Einkommen darunter liegt wird einfach ein Auffüllbetrag hergenommen und dann darüber liegen. Viele Arbeiter oder Angestellte haben auch nicht viel mehr netto zu Verfügung
Danke
MfG

Bernd Wöhner
Bernd Wöhner
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Sorry, aber versteh die Frage gar nicht?!? Die Mindestbemessungsgrundlage, in 2025 bei 1.248,33 Euro (2024 waren es 1.178,33 Euro), gilt grundsätzlich für alle freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, egal ob Rentner, Selbständige, Studierende, Nicht-Erwerbstätige. Siehe § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V. Ausnahmen gibt es nur für ganz wenige Personenkreise (bspw. Fachschüler), siehe § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V. Das ist doch hinlänglich bekannt und bereits durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt...

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