Sorry, aber versteh die Frage gar nicht?!? Die Mindestbemessungsgrundlage, in 2025 bei 1.248,33 Euro (2024 waren es 1.178,33 Euro), gilt grundsätzlich für alle freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, egal ob Rentner, Selbständige, Studierende, Nicht-Erwerbstätige. Siehe § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V. Ausnahmen gibt es nur für ganz wenige Personenkreise (bspw. Fachschüler), siehe § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V. Das ist doch hinlänglich bekannt und bereits durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt...
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