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Rentner und Freiberuflicher - welche Rechten und Pflichten ergeben sich darauf?

6 Personen fragen sich das

Wenn ein Rentner (über 65) eine Rente bezieht, und dazu noch freiberuflich arbeitet, welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus, wenn die freiberufliche Tätigkeit hohe Einnahmen generiert?

Ist der Rentner dann gegebenenfalls rentenversicherungspflichtig, wenn seine freiberufliche Tätigkeit seitens der RV z.B. als Scheinselbständigkeit oder ähnlich eingestuft wird? Oder ist er bei einer wie vorab genannten RV Einschätzung grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig?

Zahlt der Rentner bei einer bestehenden freiwilligen Krankenversicherung den gleichen Beitrag wie ein Freiberufler, der nicht Rentner ist, oder nur eine Hälfte der Krankenversicherung?

Zu diesem Thema habe ich keine Informationen beim VGSD gefunden, deshalb stelle ich hier diese Frage(n).

Tom
Tom
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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Vorsicht bei der Rentenberatung der DRV… bei einem Bekannten wollten sie plötzlich sozialversicherungsfreie Zeiten als selbstständiger Geschäftsführer einer GmbH nicht mehr anerkennen. Das hat hohe Anwaltsgebühren nach sich gezogen. Daher wäre ich als Selbstständige vorsichtig bei einer solchen „Beratung“.

Stephanie Karg
Stephanie Karg
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Akzeptierte Antwort

Ich bin selbst so ein nebenberuflicher Rentner. D.h. hauptberuflich bin ich Unternehmensberater für Existenzgründer und sozusagen nebenbei beziehe ich meine Altersrente. Rentenversicherungspflicht besteht (bei mir) nicht, weil es, zum Glück, noch keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige gibt. Zu Thema "Scheinselbständigkeit" möchte ich an dieser Stelle besser nichts schreiben, da würde der Platz nicht reichen. Im VGSD-Archiv gibt es dazu aber ausreichend Material. Ich hatte das Thema vor Jahren mal mit meinem Auftraggeber und bekam von dort die Auskunft, dass bei Rentnern keine Scheinselbständigkeit vorliegen könne. Ich hoffe mal, dass das zutrifft. Aus Erfahrung würde ich nicht empfehlen, das Thema bei der Deutschen Rentenversicherung klären zu lassen. Man sollte keine schlafenden Hunde wecken.

Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist es schon klarer: Man zahlt den gleichen Beitrag, wie ein Nicht-Rentner für das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit. Und zwar natürlich den kompletten Beitrag. Das Privileg, dass der Arbeitgeber die Hälfte davon übernimmt, haben Selbständige selbstverständlich nicht. Bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es aber auch einen Mindestbeitrag, der aus einem (fiktiven) Mindesteinkommen von monatlich 1.131,67 € errechnet wird, auch wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegen mag. Das ist bei Arbeitnehmern nicht der Fall.

Zusätzlich zu dem Beitrag aus dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit zahlen Rentner auch einen Beitrag aufgrund ihrer Rente. Auch hier hängt er von der Höhe der Rente ab, aber die Deutsche Rentenversicherung übernimmt, wie ein Arbeitgeber, die Hälfte des Beitrags. Wenn man bei der Krankenkasse als Selbständiger gemeldet ist, zahlt die Rentenversicherung den "Arbeitgeberanteil" mit der Rente monatlich aus und die Krankenkasse berechnet den vollen Beitrag.

Bei mir beträgt der Beitragssatz für mein Einkommen aus selbst. Tätigkeit 14,0% (weil kein Krankentagegeldanspruch), für die Rente 14,6%. Wohlgemerkt beziehen sich bei Selbständigen die Beiträge immer auf das zu versteuernde Einkommen (anders als beim Arbeitnehmer). D.h., wenn noch weitere Einkünfte vorhanden sind (z.B. Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte) werden diese auch verbeitragt. (Noch eine Ungerechtigkeit gegenüber Arbeitnehmern.
Das Ganze ist ein Thema, das sicherlich interessant wäre genauer zu diskutieren. Vielleicht gibt es ja im nächsten Jahr beim Barcamp Interesse dafür.

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