Das ist eine berechtigte Sorge, denn die DRV ist dafür bekannt, vergangene Zeiten der Selbstständigkeit zu überprüfen, vor allem bei IT-Freiberuflern. Zwar gilt in der Regel die vierjährige Verjährungsfrist, dennoch kann die DRV bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit nachforschen.
Es kann hilfreich sein, Verträge, Rechnungen und Korrespondenz zu sammeln, die belegen, dass Sie selbständig gearbeitet haben. Auch die Konsultation eines Spezialisten für deutsches Rentenrecht kann Ihre spezielle Situation klären.
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Wir hoffen, dass Sie bald Klarheit bekommen 😊.
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