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Rückforderung Überbrückungshilfe III: Wie coronabedingten Umsatzeinbruch nachweisen?

2 Personen fragen sich das

Als freiberuflicher IT Berater mit einem Vollzeitmitarbeiter konnte ich 2020 keine Neustarthilfe beantragen und nur die Überbrückungshilfe III stand mir offen, die uns auch vorläufig gewährt wurde. Unser zu dem Zeitpunkt seit 2 Jahren laufender quartalsweise verlängert Auftrag für unseren Hauptkunden wurde Ende des 2. Quartals 2020 nicht mehr verlängert. Der Geschäftsbericht des Kunden für das 2. Quartal 2020 spricht von Umsatzeinbrüchen bei Werbekunden aufgrund coronabedingter Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Wir konnten den Wegfall des Hauptkunden nur durch lange Zahlungsfristen und Vorziehen von Budget eines anderen laufenden Projektes kurzzeitig abfedern. Auf dem eingebrochenen Markt konnten wir mehrere Monate keine Folgeaufträge finden, denn wie mehrere Presseberichte u.a. auch vom VGSD der IT Freelancer Index www.vgsd.de­/neuer-it-­…offen-ist belegen, gab es auf dem Markt einen Einbruch von Projektangeboten von 60% durch Corona, was aber der Bewilligungsstelle bei der Prüfung der Schlussabrechnung offensichtlich nicht ausreicht und jetzt bei der Schlussabrechnung die Hilfen vollständig zurückfordern will.

Die IHK München kündigt im Rahmen der Schlussabrechnung an, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gewährten Überbrückungshilfe III vollständig zurückfordern zu wollen mit kurzer Frist zur Stellungnahme, danach ergeht dann vsl. der Ablehnungsbescheid: "Bei der Begründung bzw. dem Tätigkeitsfeld des antragstellenden Unternehmens handelt es sich größtenteils um Projektgeschäft in einer Corona-unabhängigen Branche, geändertem Konsum- bzw. Auftragsverhalten abseits von Corona und einem allgemeinen Rückgang von Kunden / Bestellungen ohne konkreten Corona-Bezug. Außerdem ist die Branche des Antragstellers eine sogenannte Boombranche. Die dafür erforderlichen Nachweise einer besonderen, individuellen Einschränkung wurden nicht erbracht. Daher ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch im Sinne der FAQ der Überbrückungshilfe III nicht gegeben."

Rechtsanwalt Dennis Hillemann von Fieldfisher, der sich auf solche Fälle spezialisiert hat, berichtet auf Youtube, dass insbesondere die IHK München hier hart durchgreift: www.youtube.com­/watch?v=pHxCRrk17vw Die Kanzlei hat über das Informationsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Verwaltungsrichtlinien zur Bearbeitung der Antrage auf Überbrückungshilfen bekommen, die sie aber nicht teilen wollen.

Seid ihr auch betroffen bzw. habt Einblick in die Thematik? Ich bin auf der Suche nach Rat und anderen Betroffenen, um mich auszutauschen. Vielen Dank fürs Lesen!

Markus T.
Markus T.
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Hans,

danke für Deinen Rat, der sich überwiegend mit dem Bild deckt, welches sich bei meiner Recherche im Netz und Gesprächen mit Fachleuten zusammengesetzt hat. Wobei der von der IHK genannte Prozentsatz erfolgreicher Klagen mit Vorsicht zu genießen ist, da es hier zumeist um Fälle ging, bei denen erst gar keine Überbrückungshilfen ausgezahlt wurden, während es bei den aktuellen Fällen um Rückforderungen geht, die wohl in der Mehrheit noch anhängig sind. Trotzdem denke ich, dass Du recht behalten wirst und nur der Gleichheitsgrundsatz zählt, was es auf der einen Seite der Bewilligungsstelle wenn ein Wille dahinter steht, möglichst wenig auszuzahlen, leicht macht, viele Fälle abzuschmettern, auf der anderen Seite dem Sachbearbeiter wohl auch schwer macht, Ausnahmen im Einzelfall zu begründen. Ich werde trotzdem versuchen den Nachweis zu führen, vielleicht war er bisher nur nicht ausführlich genug belegt.

Viele Grüße,
Markus

Markus T.
Markus T.
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