Hallo Hans,
danke für Deinen Rat, der sich überwiegend mit dem Bild deckt, welches sich bei meiner Recherche im Netz und Gesprächen mit Fachleuten zusammengesetzt hat. Wobei der von der IHK genannte Prozentsatz erfolgreicher Klagen mit Vorsicht zu genießen ist, da es hier zumeist um Fälle ging, bei denen erst gar keine Überbrückungshilfen ausgezahlt wurden, während es bei den aktuellen Fällen um Rückforderungen geht, die wohl in der Mehrheit noch anhängig sind. Trotzdem denke ich, dass Du recht behalten wirst und nur der Gleichheitsgrundsatz zählt, was es auf der einen Seite der Bewilligungsstelle wenn ein Wille dahinter steht, möglichst wenig auszuzahlen, leicht macht, viele Fälle abzuschmettern, auf der anderen Seite dem Sachbearbeiter wohl auch schwer macht, Ausnahmen im Einzelfall zu begründen. Ich werde trotzdem versuchen den Nachweis zu führen, vielleicht war er bisher nur nicht ausführlich genug belegt.
Viele Grüße,
Markus
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