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Rückfrage Bewilligungsstelle Neustarthilfe 2022-1

3 Personen fragen sich das

Hallo zusammen,

kann mir jemand da weiterhelfen?

"Frage der Bewilligungsstelle:
Sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Neustarthilfe 22 Q1 ist bei uns eingegangen. Im Rahmen der Antragsprüfung benötigen wir noch Nachweise. Es sind unzureichenden Vergleichsdaten vorhanden. Dies könnte bspw. durch die Einreichung der EÜR oder der Gewinn- und Verlustrechnung aus 2019 plausibilisiert werden. Bitte laden Sie innerhalb der nächsten 10 Tage den Nachweis ausschließlich als PDF-Datei über die Upload-Funktion im Antragsportal hoch. Andere Dateien können systemseitig nicht als Nachweis anerkannt werden. Mit freundlichen Grüßen"

Ich bin verunsichert, da die Bewilligungsstelle ja eigentlich alle Daten bei meinem Finanzamt einsehen kann (wurde bei der Antragstellung ja zugestimmt). Was bedeutet da "unzureichenden Vergleichsdaten" und was muss da "plausibilisiert" werden? Hat das noch jemand? Ich werde meine EÜR hochladen, aber den Hintergrund verstehe ich nicht.
Der Antrag davor ging ohne Probleme durch (inkl. Bescheid und Überweisung einige Tage darauf nach Antragstellung). Der Antrag 22 Q1 ist seit Monaten "in Prüfung" und jetzt diese mysteriöse Rückfrage.

Dank im Voraus und LG

Lenz Fuchs
Lenz Fuchs
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo,

mein Steuerbüro hat zu meinem Antrag für NH Q1 22 vom 25.2. mittlerweile zwei Fragen zur Einreichung von weiteren Nachweisen erhalten, obwohl diese größtenteils bereits vorlagen (Bsp. s.u.).

Von Kolleg*innen habe ich gehört, dass zum 2. Quartal eine neue Antragsbearbeitungssoftware eingeführt wurde, die strengere und detailliertere Kriterien für die Prüfung der Neustarthilfeanträge enthält. Daher werden seither auch noch nicht bearbeitete Anträge aus Q1 strenger bemessen. Von Kolleg*innen aus Berlin und Brandenburg höre ich, dass diese Nichtbewilligung System habe und Ziel sei, einen Großteil der Anträge abzulehnen (in Brandenburg sei die Ablehnungswelle bereits erfolgt).

Mein Antrag ist bis zum heutigen Tag nicht bewilligt, jedoch auch nicht abgelehnt. VG Juliane

"Der Datenabgleich mit dem Finanzamt war nicht erfolgreich. Bitte senden Sie uns Nachweise des für Ihren Mandanten zuständigen Finanzamtes zu, aus denen die Steuer-ID (opt.), Steuer-Nr. und IBAN hervorgehen. Einkommensteuerbescheide oder Gewerbesteuermessbescheide reichen als Nachweis aus. Falls in den Steuerbescheiden die IBAN nicht enthalten ist, so reichen auch aktuelle Kontoauszüge aus, aus denen die gültige - ggf. auch private - IBAN hervorgeht. Des weiteren reichen Sie bitte eine BWA für die Monate Januar bis März 2022 ein oder andere Nachweise, legen Sie dar, dass die Umsatzeinbrüche durch die Folgen der Pandemie bedingt sind."

Juliane Amlacher
Juliane Amlacher
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