Hallo,
mein Steuerbüro hat zu meinem Antrag für NH Q1 22 vom 25.2. mittlerweile zwei Fragen zur Einreichung von weiteren Nachweisen erhalten, obwohl diese größtenteils bereits vorlagen (Bsp. s.u.).
Von Kolleg*innen habe ich gehört, dass zum 2. Quartal eine neue Antragsbearbeitungssoftware eingeführt wurde, die strengere und detailliertere Kriterien für die Prüfung der Neustarthilfeanträge enthält. Daher werden seither auch noch nicht bearbeitete Anträge aus Q1 strenger bemessen. Von Kolleg*innen aus Berlin und Brandenburg höre ich, dass diese Nichtbewilligung System habe und Ziel sei, einen Großteil der Anträge abzulehnen (in Brandenburg sei die Ablehnungswelle bereits erfolgt).
Mein Antrag ist bis zum heutigen Tag nicht bewilligt, jedoch auch nicht abgelehnt. VG Juliane
"Der Datenabgleich mit dem Finanzamt war nicht erfolgreich. Bitte senden Sie uns Nachweise des für Ihren Mandanten zuständigen Finanzamtes zu, aus denen die Steuer-ID (opt.), Steuer-Nr. und IBAN hervorgehen. Einkommensteuerbescheide oder Gewerbesteuermessbescheide reichen als Nachweis aus. Falls in den Steuerbescheiden die IBAN nicht enthalten ist, so reichen auch aktuelle Kontoauszüge aus, aus denen die gültige - ggf. auch private - IBAN hervorgeht. Des weiteren reichen Sie bitte eine BWA für die Monate Januar bis März 2022 ein oder andere Nachweise, legen Sie dar, dass die Umsatzeinbrüche durch die Folgen der Pandemie bedingt sind."
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