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Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfe

2 Personen fragen sich das

Diese Woche habe ich ein Schreiben von der Bremer Aufbau-Bank GmbH erhalten.

Das Schreiben ist auf den 28. November 2024 datiert, jedoch erst am 15. Februar 2025 bei mir eingetroffen – ein bemerkenswerter Zeitraum!

Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass auf Initiative des Bundes ein Rückmeldeverfahren durchgeführt werden muss. Sollte die bewilligte Corona-Hilfe nicht vollständig benötigt worden sein, sollen überzahlte Beträge von den Empfängern zurückgefordert werden.

Besonders irritierend finde ich den Hinweis, dass bei fehlender Rückmeldung innerhalb der angegebenen Frist (in meinem Fall der 31. Januar 2025) der Bewilligungsbescheid widerrufen wird. In diesem Fall droht die vollständige Rückforderung der bereits gewährten Corona-Soforthilfe.

Ich empfinde dieses Schreiben als äußerst fragwürdig, ja geradezu unverschämt. Nicht nur der extrem späte Versand per “Schneckenpost” ärgert mich, sondern auch die Androhung von Rückforderungen bereits bewilligter Mittel, die aus meiner Sicht wenig verhältnismäßig erscheint.

Mich würde interessieren: Habt ihr ähnliche Schreiben erhalten? Wie bewertet ihr diese Vorgehensweise? Und vor allem: Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten?

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