Nein, leider kannst du keine Anrechnung auf später zu zahlende Einkommenssteuer oder einen Rücktrag in ein Jahr vor du Einkommenssteuer zahlen musstest beantragen . Beim BGH ist darüber ein Urteil ergangen. Ich stelle dir mal den Link dazu hier rein, da kannst du es dann in Ruhe nachlesen.
Das Urteil ist zu finden unter: Urteil vom 23.04.2008, X R 32/06 den Link den ich dir schicke ist von einer Veröffentlichung einer Steuerkanzlei (falls dieser Link gelöscht wird) - www.deubner-steuern.de/news/steu…rden kann..
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