Danke für die Antwort. Dass das steuerrechtlich Einnahmen sind, ist unstrittig. Entscheidend ist die Bewertung der Crowdfunding-Einnahmen. Crowdfunding besteht ja zumindest teilweise aus Spenden und aus privaten Zuwendungen, die nach Erreichen des Crowdfundingziels zurückgezahlt werden. Dieser Teil der Einnahmen kann meines Erachtens keinesfalls auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ich bin aber schon in engem Austausch mit einem Steuerberater und Fachanwalt. Es wird in jedem Fall eine Klage gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht geben.
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