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Rückzahlung Grundsicherung

1 Person fragt sich das

Hallo, ich habe im Zeitraum April bis September 2022 Grundsicherung bezogen (Aufstockung zu journalistischen Einnahmen). Diese soll ich nun komplett zurückzahlen, das sind rund 7300 Euro. Das Jobcenter begründet dies damit, dass ich Einnahmen durch Crowdfunding hatte. Meiner Meinung nach dürfen Crowdfunding-Einnahmen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Wer hat ein ähnliches Problem oder Erfahrungen damit? Vielen Dank. Grüße, Michael Rappe, Freier Sportjournalist, Hockenheim

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2 Antworten

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Danke für die Antwort. Dass das steuerrechtlich Einnahmen sind, ist unstrittig. Entscheidend ist die Bewertung der Crowdfunding-Einnahmen. Crowdfunding besteht ja zumindest teilweise aus Spenden und aus privaten Zuwendungen, die nach Erreichen des Crowdfundingziels zurückgezahlt werden. Dieser Teil der Einnahmen kann meines Erachtens keinesfalls auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ich bin aber schon in engem Austausch mit einem Steuerberater und Fachanwalt. Es wird in jedem Fall eine Klage gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht geben.

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Akzeptierte Antwort

Also steuerrechtlich sind das schon mal Einnahmen. Da würde ich davon ausgehen, dass das auch beim ALG2 so gesehen wird. Die Frage ist, was du mit dem Geld gemacht hast. Vermutlich in ein Projekt investiert. Da wird es problematisch.

Das Jobcenter kann leider durchaus bestimmen, ob diese Investitionen in ihrem Sinne sinnvoll waren. "Wird eine Investition während des Bewilligungsabschnitts getätigt, werden die Kosten dafür nur als Betriebsausgabe anerkannt, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Anschaffung nicht nur für den Fortbestand der selbständigen Tätigkeit unbedingt notwendig ist, sondern auch die Wahrscheinlichkeit zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit dadurch erhöht wird ..."
Quelle www.jobcenter-ge.de­/Jobcenter­…endig sind

Auf jeden Fall solltest Du eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt dazu befragen.

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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