So ähnlich geht es mir leider auch.
Ich habe sogar eine Anwältin beauftragt um den Widerspruch zu führen, bislang jedoch hat das nur immense Mehrkosten verursacht.
An anderer Stelle habe ich dies gepostet gehabt:
im November 2020 habe ich als selbstständiger Stadtführer / Branche Tourismus, die Novemberhilfe in Baden-Württemberg beantragt und diese auch bewilligt bekommen.
Im Oktober 2022 nun die Forderung der L-Bank (BW) auf Rückzahlung. Auf Empfehlung des VGSD habe ich
eine RA Erstberatung in Anspruch genommen.
Die Anwältin hat bei der Erstberatung eine Aussage getroffen, dass die Erfolgsaussichten auf die Rücknahme der Rückforderung durch die L-Bank für sie (RA) eindeutig sei. Daher habe ich einen sehr teure Honorarvereinbarung getroffen, nach Aussage der RA sollte sich ihr Umfang/Aufwand auf 2-3 Stunden belaufen. Daraus sind nun bereits fast 4 Stunden geworden und die L-Bank weißt nun darauf hin, dass ich nicht Antragsberechtigt gewesen wäre.
Dies hätte die Anwältin meines Erachtens durch eine guten, gründlichn Recherche bereits zu Beginn des Widerspruchs erkennen müssen und somit die zusätzlichen Kosten für mich nicht weiter in die Höhe zu treiben. (aktuell ca 800€!! RA Kosten, bei ca, 2.200€ Novemberhilfe/Streitwert). Vor allem da ich in einem Schreiben die RA darauf hingewiesen hatte, dass bei geringen Erfolgsaussichten die Kosten gering gehalten werden müssen.
Ergebnis ungewiss, L-Bank behaart auf Rückzahlung.
Meine Frage, hat Sie die Anwältin möglicherweise fahrlässig verhalten und ist eine Anwaltshaftung gegeben? Wie ist Eure Erfahrung mit der Novemberhilfe, bzw. weiteren Hilfen.
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