Mein Vorschlag für die bestehenden Kunden wäre nun:
1. Ordentlicher Werkvertrag, welcher alle wichtigen Punkte abdeckt, die von der DRV evtl. als Scheinselbständigkeit angesehen werden könnten
2. Bezahlung nach Honorar/Werkabnahme, z.B. haben wir ein Projekt welches über zwei Jahre läuft und der Kunde zahlt mir dann das Honorar immer anteilig alle 2-3 Monate bei Zwischenerfolgen.
Meine weitere Frage:
Kann die DRV z.B. Ergebnisse des Projektes verlangen oder in - größtenteils vertrauliche - Informationen des Auftraggebers einsehen und was der Auftragnehmer bei ihm getätigt hat?
Danke!
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