Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Scheinselbständigkeit festgestellt bei einem der Auftraggeber - wie weiter vorgehen?

5 Personen fragen sich das

Hallo,

kurze Infor über mich: Ich bin seit 2018 nebenberuflich selbständig und erbringe Dienstleistungen im Bereich der Büroorganisation für Patentanwaltskanzleien.

Bei einem meiner Kunden, besser gesagt, meinem Stammkunden seit Beginn der Selbständigkeit, wurde im Rahmen der Betriebsprüfung eine abhängige Beschäftigung für mich festgestellt. Der Kunde ist quasi ein "Vermittler", der mich bei seinen Kunden eingesetzt hat. Die Argumente der Rentenversicherung sind aus der Sicht des Kunden als auch aus meiner Sicht, so wie aus Sicht meines Fachanwaltes "an den Haaren vorbeigezogen" und viele Faktoren, die für eine Selbständigkeit sprechen wurden nicht berücksichtigt. Da ich lediglich ein Infoschreiben von der DRV erhalten haben ohne Rechtsmittelbelehrung, kann ich vorerst auch nichts dagegen unternehmen. Der betroffene Kunde wird Widerspruch einlegen/klagen. Dieser hat mir nun einen Minijob angeboten, damit ich weiter für ihn tätig sein kann. Dies ist nach Ansicht des Fachanwaltes unproblematisch.

Die Fragen, die ich habe lautet wie folgt:

1. Hauptberuflich bin ich angestellt und verdiene in einem Bereich, in dem die Sozialabgaben bei der KV über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bei der RV knapp drunter. Welchen Sinn verfolgt die DRV hier, noch weitere Abgaben eintreiben zu können, wenn die Abgaben zu 90% schon bezahlt wurden?
2. Ich habe zwei-drei weitere Auftraggeber. Diese würde ich gerne weiter bedienen. Würde mich in diesem Fall das Finanzamt steuerrechtlich weiterhin als Unternehmer einstufen? Ich habe mich mit den Auftraggebern geeinigt, künftig anderweitig zusammen zu arbeiten, damit die DRV nur wenige Möglichkeiten findet, diese Tätigkeiten als Arbeitnehmertätigkeiten einzustufen. Ist das die richtige Handhabe? Ist grundsätzlich eine Bezahlung nach Stunden ungünstig und sollen grundsätzlich "Honorare nach Projekt" bezahlt werden?
3. Da ich nebenberuflich selbständig bin, kann ich nunmal nicht permanent Akquise betreiben und nach neuen Kunden suchen und bin (war..) ganz glücklich mit meinen vorhandenen Auftraggebern, die ich sehr wohl über Akquise gefunden habe. Ich suche natürlich immer wieder nach neuen, wenn z.B. bei einem der Kunden die Projekte zu Ende gehen bzw. weniger werden. Ist es grundsätzlich ein Problem aus der Sicht der DRV? In so einem Fall müsste ich dann das Gewerbe komplett aufgeben, da ich nicht vorhabe dieses auszubauen.

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!

ProjectX
ProjectX
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Mein Vorschlag für die bestehenden Kunden wäre nun:

1. Ordentlicher Werkvertrag, welcher alle wichtigen Punkte abdeckt, die von der DRV evtl. als Scheinselbständigkeit angesehen werden könnten
2. Bezahlung nach Honorar/Werkabnahme, z.B. haben wir ein Projekt welches über zwei Jahre läuft und der Kunde zahlt mir dann das Honorar immer anteilig alle 2-3 Monate bei Zwischenerfolgen.

Meine weitere Frage:

Kann die DRV z.B. Ergebnisse des Projektes verlangen oder in - größtenteils vertrauliche - Informationen des Auftraggebers einsehen und was der Auftragnehmer bei ihm getätigt hat?

Danke!

ProjectX
ProjectX
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #