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Scheinselbständigkeit und "arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit"

3 Personen fragen sich das

Thema Scheinselbständigkeit: Ich bin seit 2 Jahren selbständig (Soloprenneurin). Mit eigenem Logo, eigenen Geschäftspapieren, Visitenkarte, eigenem Homeoffice (eigene Software und Hardware…), aufwändiger Webseite, SocialMedia Auftritten, Flyer usw. Ich bin WIRKLICH selbständig, liebe es und werde es auch bleiben.

Ich habe jetzt – endlich – die Möglichkeit von einem bestimmten Auftraggeber regelmäßig Aufträge zu bekommen, was meine finanzielle Situation natürlich enorm entspannen würde. Die Tatsache allerdings, daß ich vorerst deutlich über 90% meiner Einkünfte von diesem einen Auftraggeber bekomme, rückt das ganze wohl in die Nähe von Scheinselbständigkeit, auch wenn ich durchaus die Möglichkeit habe, Aufträge abzulehnen.

ABER: in Kürze werde ich bei einem weiteren Auftraggeber eine „arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit“ anfangen. Ich werde dann bei beiden Auftraggebern etwa gleich große Einkünfte haben, also ungefähr Aufteilung 50/50.

Jetzt meine Frage: „entschärfen“ die Einkünfte aus „arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit“ die Problematik der möglichen Scheinselbständigkeit bei dem Auftraggeber, wo ich wirklich selbständig arbeite? Oder anders formuliert: würden die Einkünfte aus arbeitnehmerähnlicher Selbständigkeit berücksichtigt werden, wenn es darum geht zu klären, ob ich bei einem anderen Auftraggeber eventuell scheinselbständig beschäftigt sein könnte?

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