Leider nein. Wenn etwa jemand in die Künstlersozialkasse einzahlt, aber beispielsweise nur einen Auftraggeber (oder einen sehr großen) hat, dann kann das als Versuch des Auftraggebers gewertet werden, sich die deutlich höheren Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung zu sparen. Es gilt also, die Tätigkeit nach den Kriterien der Selbständigkeit anzuschauen. Siehe z.B. hier: de.wikipedia.org/wiki/Sche…#Kriterien
Außerdem hat eine Scheinselbständigkeit nicht nur mit Bezug auf die Rentenversicherung Auswirkungen, auch wenn die Feststellung häufig von der Rentenversicherung ausgeht.
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