Eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Kunden ist toxisch - ein Zusatz "extern" wird das nach meinem Verständnis nicht heilen können, falls es zu einer Prüfung kommt. Eine Visitenkarte des Kunden mit seinem Logo, seiner Anschrift, Telefonnr. etc. kann sicherlich als Eingliederung verstanden werden - ich würde das strikt vermeiden. Eine E-Mail-Adresse beim Kunden kann man eher noch begründen - Visitenkarte und Darstellung auf der Website des Kunden nicht.
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