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Scheinselbstständigkeit

1 Person fragt sich das

Ich bin seit April nebenberuflich und seit August voll selbstständig.
Ich gebe technische Schulungen und Trainings für Unternehmen.
Bis Oktober hatte ich einen Hauptauftraggeber. Eine professionelle Website wird gerade von einer Werbeagentur für mich erstellt und ich bin in der Akquise.

Die Rentenversicherung hat nun ein angestelltenähnliches Verhältnis festgestellt, woraufhin nun Widerspruch eingelegt wurde und voraussichtlich auch eine Klage beim Sozialgericht ansteht.

Wie kann ich diesem Kunden nun rechtssicher weiter Kurse anbieten? Ich wollte einen Mitarbeiter in TZ einstellen und evtl. eine UG gründen.
Aktuell schwebe ich in der Luft, da ich verschiedene Tipps bekommen habe.
Eine Ein-Mann-UG kann ja als Verschleierung gewertet werden. Was wird hier empfohlen?
Das Ziel ist auf Dauer ein eigenes Schulungszentrum aufzubauen. Im Moment waren meine Kurse in-House Dienstleistungen und diese würde ich gerne weiter anbieten.

Lisa Greck
Lisa Greck
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