Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Scheinselbstständigkeit - eine Gefahr auch für Lektoren?

1 Person fragt sich das

Hallo ihr alle,

ich bin freiberufliche Lektorin und Übersetzerin und habe eine Frage zum Thema Scheinselbstständigkeit. Ich bin in der Künstlersozialkasse versichert, habe eine Webseite, die ich regelmäßig aktualisiere und bin auch im VFLL Mitglied. Ich habe ein paar kleinere Kunden (Selfpublisher), die sich sporadisch im Jahr melden und drei Verlage, für die ich mehr arbeite (diese sitzen alle im EU-Ausland). Wenn ich jetzt hauptsächlich für zwei dieser Verlage arbeite, aber zwischen drin auch andere Aufträge bearbeite, muss ich mir dann trotzdem Sorgen machen, dass das in den Bereich Scheinselbstständigkeit rutschen könnte?
Ich finde das ganze Thema irgendwie so unübersichtlich, würde mich aber gern dagegen rüsten, wenn es da eine Möglichkeit gibt.

Liebe Grüße
Andrea

Andrea
Andrea
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Antwort als juristischer Laie, nur mit gesundem Menschenverstand:
Eine Scheinselbstständigkeit wird nur auf Antrag festgestellt. Der Antrag kann entweder von Dir kommen (was Du kontrollieren kannst), von Deinem Aufttraggeber oder von der DRV/Zoll bei Betriebsprüfung.
Die Verlage im EU-Ausland werden weder von der DRV noch vom Zoll kontrolliert. Damit dürfte sowohl die Gefahr eines Antrages vom Auftraggeber (Verlag im EU-Ausland) als auch die Gefahr eines Antrages von der DRV/Zoll überschaubar sein.
Bleibt die Gefahr, wenn Du selbst mit der DRV (etwa aus anderem Anlass) kommunizierst. Andere Anlässe können etwa sein: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Beantragung A1-Bescheinigung, Kontenklärung Rentenkonto, Antrag auf Altersrente, Scheidung ... Bei diesen Anlässen kann die DRV auf einen Selbstständigen (potentiellen Zahler) aufmerksam werden ...
Sorry, dass ich das unter Pseudonym schreibe, ich hoffe, die DRV liest hier nicht mit ...

Lisa
Lisa
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #