Der VGSD hat hier ja eine Menge Material zum Thema. Also die Rechtsform ist erstmal völlig egal (GmbH oder Freiberufler). Meines Wissens sagen Fachanwälte halt, dass man als GmbH viel eher durchs Such-Raster fällt, es gibt aber nicht mehr Rechtssicherheit.
Es gab mal dieses Gerichtsurteil, das den Stundensatz - also vor allem einen hohen - als Kriterium gegen Scheinselbständigkeit definiert hat. Also wenn der sonstige Rahmen stimmt - keine Weisungsgebundenheit, unabhängiger Ausführungsort etc. Das könnte für Dich zutreffen.
Ich bin auch im IT-Bereich (Entwicklung & Beratung) tätig und kenne das Problem. Habe das für mich glücklicherweise so lösen können vor vielen Jahren, dass ich immer mehrere Kunden habe und mich nie mehr auf ein Vollzeitprojekt für mehr als 6 Monate einlasse. Und selbst das ist eher die Seltenheit geworden. Das bringt auch andere Vorzüge mit sich.
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