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Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit innerhalb einer operativen GmbH unter Holding

3 Personen fragen sich das

Hallo zusammen,

als IT Berater bin ich alleine unterwegs und habe Projekte bei Kunden, die häufig verlängert werden, damit lange laufen und auslastungstechnisch wenig Spielraum für 2. Projekte lassen. Deswegen lese ich mich in die Themen Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit ein. Insbesondere das letzte Thema trifft wohl aktuell zu, da ich nur einen Kunden habe und mein Arbeitnehmer gekündigt hat.

So ganz verstanden habe ich das Thema aber leider noch nicht. Aktuell bin ich Freiberufler und überlege sowohl wegen dieser juristischen Themen und auch aus finanziellen Gründen auf eine GmbH plus Holding umzusteigen.

Kann für die operative GmbH, die zu 100 % der Holding gehört noch Scheinselbstständigkeit festgestellt werden? Kann ansonsten für mich als Solo-Unternehmer in dieser untergeordneten GmbH die sozialversicherungspflicht festgestellt werden? Oder betrifft das nur die einfacherere Solo-GmbH und Einzelunternehmen?

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2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Der VGSD hat hier ja eine Menge Material zum Thema. Also die Rechtsform ist erstmal völlig egal (GmbH oder Freiberufler). Meines Wissens sagen Fachanwälte halt, dass man als GmbH viel eher durchs Such-Raster fällt, es gibt aber nicht mehr Rechtssicherheit.

Es gab mal dieses Gerichtsurteil, das den Stundensatz - also vor allem einen hohen - als Kriterium gegen Scheinselbständigkeit definiert hat. Also wenn der sonstige Rahmen stimmt - keine Weisungsgebundenheit, unabhängiger Ausführungsort etc. Das könnte für Dich zutreffen.

Ich bin auch im IT-Bereich (Entwicklung & Beratung) tätig und kenne das Problem. Habe das für mich glücklicherweise so lösen können vor vielen Jahren, dass ich immer mehrere Kunden habe und mich nie mehr auf ein Vollzeitprojekt für mehr als 6 Monate einlasse. Und selbst das ist eher die Seltenheit geworden. Das bringt auch andere Vorzüge mit sich.

Frank Hissen
Frank Hissen
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Akzeptierte Antwort

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Genau, für einfache GmbHs habe ich das auch so verstanden.

Wenn aber die operative GmbH nicht mir persönlich sondern meiner Holding gehört, ändert das nichts am Sachverhalt?

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