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Scheinselbstständigkeit / Vertragsentwurf

3 Personen fragen sich das

Liebe VGSD Community,

ich bin gerade dabei mich als freiberuflicher Softwareentwickler im Mai selbstständig zu machen und habe einen potenziellen ersten Auftraggeber. Nun sind wir in den finalen Vertragsverhandlungen. Es gibt jedoch zwei Klauseln, die der der Auftraggeber haben möchte und mich sehr verunsichern:
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1. Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
Für die Versteuerung der Vergütung hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Zudem ist er verpflichtet, bis spätestens einen Monat nach Beginn seiner Tätigkeit beim Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) einen Antrag auf Feststellung seines Sozialversicherungsstatus gemäß § 7a SGB IV zu stellen. Er ist weiter verpflichtet, die Antragstellung dem Auftraggeber mitzuteilen und auch den daraufhin ergehenden Statusbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen.
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Natürlich möchte ich recht flexibel in der Einstufung in die Rentenversicherung weiterhin sein, da ich freiberuflich "unterwegs" (Home Office :)) sein werde. Außerdem möchte ich natürlich viele unterschiedliche Kunden gewinnen. Aus meiner Sicht ist es aktuell eher unrealistisch so schnell noch einen weiteren Kunden zu gewinnen, bin aber natürlich dran! Ich habe insbesondere bei der 2. Klausel Bauchschmerzen, da mir diese die Flexibilität nehmen könnte.

Wie bewertet ihr die Situation?
Ich würde mich sehr über euer Feedback / Erfahrungen zu den (oder ähnlichen) Klauseln freuen!
Würdet ihr dies unter diesen Bedingungen unterzeichnen?
Habt vielen Dank für eure Hilfe!

Viele Grüße
Michi

Mitgliederfrage (via VGSD)
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4 Antworten

Akzeptierte Antwort

Vom Statusfeststellungsverfahren kann ich nur abraten, mein letzter Kunde wollte das auch. Ich habe nicht nur einen Kunden, bin in keinerlei Hinsicht weisungsgebunden und bestimme auch meinen Arbeitsort und Arbeitszeiten selbst. Auch sonst hat keiner der 26 Punkte aus dem Fragenkatalog auf mich zugetroffen. Trotzdem wurde ich von der Mitarbeiterin der Rentenkasse als Scheinselbstständig eingestuft und jetzt geht vermutlich vor Gericht. Der Einspruch läuft noch, aber es besteht wenig Hoffnung, dass der von der Rentenkasse akzeptiert wird.

Es ist den Mitarbeitern der Rentenkasse egal, was Du angibst, die wollen Dich mit aller Gewalt in das staatliche Rentensystem zwängen, um ihre Löcher zu stopfen.

Ich kann Dir nur raten, Dich an Herrn Dr. jur. Benno Grunewald zu wenden, der für den VGSD immer wieder zu dem Thema Vorträge hält. Das Beratungshonorar ist 280€ die Stunde. Glaub mir, das ist gut angelegtes Geld ;).

Er vertritt uns auch in dem Rechtsstreit mit der Rentenkasse.

www.dr-grunewald.de­

Werner Heiss
Werner Heiss
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Ich unterschreibe solche Klauseln nie, und ich würde mich auch nicht freiwillig bei der DRV melden! Bin seit 15j selbständig als SW-Entwickler. Wenn man verhandelt, wird diese Klausel auch gerne mal gestrichen. Ansonsten ist mir das kein Projekt wert.

Hr. Grunewald kann ich ebenfalls empfehlen, allerdings sollte man ihm im besten Falle nicht brauchen.

Frank Hissen
Frank Hissen
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Klausel 2 würde ich nicht unterschreiben, ohne vorher alle (alle!) Eventualitäten durchgerechnet zu haben. Vermutlich wird auf Scheinselbständig entschieden.

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Ja, ich würde unterschreiben, wenn alles anderes passt. Für mich ist wichtig, dass ich im Freiberufler Status bleibe und kein Arbeitnehmer werde. Durch die RV-Pflicht wird man nicht zum Arbeitnehmer und zahlt immer noch weniger Abgaben (KV+RV und keine AV, UV, usw.) . Wenn der Netto-Stundensatz ÜBER meiner Untergrenze liegt und ich dafür schneller und einfacher einen Job bekomme, kann ich damit leben.
Um nicht Scheinselbständig zu werden, können Sie Ihre Frau oder Freundin als Minijobblerin beshäftigen (z. B. Haushaltshilfe), dann brauchen Sie keinen 2. Kunden.

Anders Bereziuk
Anders Bereziuk
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